1. Mit der Reservierung oder Belegung eines Standplatzes wird diese Marktordnung anerkannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter/Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen kann ein Platzverweis ohne Erstattung des Standgeldes erfolgen.
2. Das Veranstaltungsgelände darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Das Be- und Entladen ist ausschließlich an den ausgewiesenen Ladezonen möglich.
3. Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz genutzt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
4. Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keine Gefährdung, Störung oder Belästigung anderer Aussteller oder Besucher entsteht.
5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die Ausstellern oder Besuchern entstehen.
6. Angeboten werden dürfen ausschließlich Waren rund ums Kind (z. B. Baby- und Kinderkleidung, Spielsachen, Bücher, Kinderwagen, Zubehör).
Nicht gestattet sind:
- Artikel mit NS-Symbolen oder gewaltverherrlichendem Inhalt
- Waffen, Kriegsspielzeug, jugendgefährdende oder pornografische Medien
- Raubkopien jeglicher Art
- lebende Tiere
7. Imbiss-, Getränke- oder sonstige gewerbliche Sonderstände sind nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zugelassen. Betreiber solcher Stände müssen zudem einen gültigen Gewerbenachweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
8. Am Verkaufsstand muss die Standkarte komplett ausgefüllt (gilt nur für gewerbliche Anbieter) und gut sichtbar angebracht sein.
9. Für die rechtlichen Voraussetzungen zum Feilbieten irgendwelcher Waren ist der jeweilige Aussteller selbst verantwortlich.
10. Die bei der Buchung angegebene Meterzahl ist verbindlich. Eine Überschreitung führt zu Nachberechnung. Das Standgeld ist im Vorfeld oder spätestens am Veranstaltungstag in bar zu entrichten.
11. Bei Krankheit, Nichtteilnahme oder schlechter Witterung erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Standgeldes.
12. Der Aufbau ist nur zu den vom Veranstalter angegebenen Zeiten erlaubt. Der Abbau darf erst nach Ende der Veranstaltung erfolgen. Der Standplatz ist sauber und besenrein zu hinterlassen.
13. Der Dauerbetrieb von Fernsehern, Rundfunkgeräten sowie sonstigen Tonträgern ist nicht gestattet.
14. Es ist strengstens untersagt, Verkaufsständer / -Tische im Gang zu platzieren. Bei Missachtung hält sich der Veranstalter vor, den Verkaufsstand vom Verkauf auszuschließen.
15. Standplatzreservierungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse.
16. Bei Onlinebuchung gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Ticketpartners ticket i/O GmbH.
(Stand: 01.08.2025)
MARTKCOM Eventwerkstatt GmbH
Berghoferstraße 243, 44269 Dortmund